Fahrradschutzstreifen

Auch in Gifhorn gibt es solche Schutzstreifen wie z.B. auf der Fallerslebener Straße.
Die Markierung von Schutzstreifen kommt innerorts in Frage, wenn eine Radwegebenutzungspflicht erforderlich wäre, die Anlage eines Sonderweges aber nicht möglich ist oder dem Radverkehr ein besonderer Schonraum angeboten werden soll und Fahrbahnbreite, Verkehrsbelastung und Verkehrsstruktur dies grundsätzlich zulässt.
Solche Schutzstreifen für den Radverkehr werden am rechten Fahrbahnrand durch eine unterbrochene Leitlinie markiert. Sie können mit einem Fahrradsymbol auf der Fahrbahn gekennzeichnet sein. Andere Fahrzeugführer dürfen nur bei Bedarf auf den Schutzstreifen fahren. Das gilt beispielsweise für sich begegnende Lkw, die Platz zum Ausweichen benötigen. Radfahrer dürfen dabei nicht gefährdet werden. Schutzstreifen machen es Radfahrern möglich, auf der Fahrbahn im Blickfeld der Autofahrer zügig und sicher voranzukommen.

Seit dem 1. September 2009 müssen Autofahrer ein generelles Parkverbot auf Schutzstreifen für Radfahrer beachten. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hin.
Bisher waren die Straßenverkehrsbehörden verpflichtet, Verkehrszeichen aufzustellen, um ruhenden Verkehr auf dem Schutzstreifen zu unterbinden. Jetzt gilt das Parkverbot von Gesetzes wegen auch ohne Schilder. ADFC-Bundesvorsitzender Karsten Hübener sagt: »Das gesetzliche Parkverbot passt zum Ziel 'weniger Verkehrszeichen' der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und wird bei konsequenter Überwachung dazu beitragen, die Schutzstreifen für Radfahrer frei zu halten.« Die Regelung ergänzt das ebenfalls ohne Schilder bestehende Parkverbot auf sämtlichen Radwegen und Radfahrstreifen. Das Bußgeld für Falschparken auf Schutzstreifen beträgt nach ADFC-Angaben mindestens 15 Euro. Karsten Hübener: »Auch wenn die neue Regelung in der StVO nicht leicht zu finden ist, schützt Unkenntnis nicht vor Strafe.«

Ein sehr gutes Beispiel für die Umsetzung der Schutzstreifen und auch Radfahrstreifen zeigt sich jetzt in Gifhorn.
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